AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fotografie
von Jens Peltzer Fotografie, Katharinastr. 21, 53501 Grafschaft-Lantershofen, nachstehend Jens Peltzer genannt, Stand vom 16.11.2011

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.

'Fotografien' im Sinne dieser AGB sind alle von Jens Peltzer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden, auf welchem Medium sie vorliegen, auch wenn sie aus dem Archiv von Jens Peltzer stammen.
 
II. Leistungsumfang

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Fotografien in digitaler Form im Datenformat 'jpg' geliefert. Eine etwaige thematische oder andere Sortierung der Fotografien erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung. Die Originale der Fotografien verbleiben bei Jens Peltzer. Bedingt durch unterschiedliche Seitenverhältnisse einzelner Fotografien kann es zu Größenabweichungen kommen

Im Falle der nicht persönlichen Abholung erfolgt die Versendung der Fotografien auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, nachfolgend AG genannt.

III. Urheber- und Nutzungsrecht

Jens Peltzer steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des AG bestimmt.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den AG auf diesen über. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung an Jens Peltzer.

Bei der Verwertung der Fotografien kann Jens Peltzer verlangen, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Jens Peltzer zum Schadensersatz.
 
Vorschläge und Weisungen des AG oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografien zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.


IV. Gewährleistung und Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Jens Peltzer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jens Peltzer haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Jens Peltzer, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich bei Jens Peltzer geltend zu machen. Danach gelten die Lieferungen und Leistungen als mangelfrei abgenommen.

Der AG versichert, dass er an allen Jens Peltzer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt alleine der AG.

V. Gestaltungsfreiheit


Hat der AG Jens Peltzer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Jens Peltzer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des AG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
VI. Vergütung

Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale nach § 19 UStG ohne Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten für z.B. Reisekosten, Modelhonorare, Materialkosten, Studiomieten, Requisiten, etc. sind vom AG zu tragen. Rechnungen sind sofort nach dem Fotoshooting in bar ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum von Jens Peltzer.


VII. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Jens Peltzer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Jens Peltzer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der AG nachweist, dass Jens Peltzer kein Schaden entstanden ist.
Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie von Jens Peltzer schriftlich bestätigt wurden.

VIII. Muster und Bildverarbeitung

Jede Form der elektronischen Bildverarbeitung, jede damit verbundene Änderung oder Bearbeitung der erhaltenen Fotografien, jede Speicherung auf digitalen oder analogen Speicher- und Wiedergabemedien, insbesondere die Übertragung auf externe Datenträger (z.B. CD-Rom, MD, Disketten, etc.), die Verwendung von Teilen der gelieferten Fotografien zur Herstellung neuer digitaler Bilder, sowie jede Archivierung  der Fotografien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
 
IX. Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem die Lieferung bzw. die Leistung Jens Peltzer verlassen hat.

Für bei Jens Peltzer lagernde Unterlagen des AG haftet Jens Peltzer nicht für Fälle des fahrlässigen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung. Jens Peltzer ist berechtigt, derartige Unterlagen nach zwei Jahren zu vernichten.

X. Eigenwerbung

Jens Peltzer ist berechtigt, alle von ihm hergestellten Produkte, einschließlich Personenbildnisse, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Jens Peltzer hat das Recht in Veröffentlichungen über die Produkte als Urheber genannt zu werden.

XI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des AG können gespeichert werden. Jens Peltzer verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 
XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Jens Peltzer

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.